Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizer Elektrotechnik GmbH



Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen genau durch, bevor Sie irgendwelche Leistungen von Schweizer Elektrotechnik GmbH in Anspruch nehmen. Durch eine Nutzung der Leistungen akzeptieren Sie diese Bedingungen und Sie binden sich an diese.

Die Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und dem Obligationen Recht (OR). Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bahnhofstrasse 32, 4133 Pratteln.


  1. Die allgemeinen Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Die Einsatzfirma anerkennt diese allgemeinen Bedingungen als Verbindlich. Ist sie damit nicht einverstanden, so hat sie uns sofort davon Mitteilung zu machen; in diesem Fall wird die Dienstleistung / Vertrag annulliert. Stillschweigen der Einsatzfirma gilt als Einverständnis.

  2. Unser temporärer Mitarbeiter ist sorgfältig ausgesucht und darf ausschliesslich für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, für die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der entsprechenden Normen sowie der Bestimmungen des Arbeitsgesetztes besorgt zu sein. Unser temporärer Mitarbeiter untersteht dem GAV schweizerische Elektrobrache.

  3. Der temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, die internen Vorschriften des Kundenbetriebes zu respektieren. Er hat sich vertraglich verpflichtet, über alles, was ihm im Verlaufe seines Einsatzes beim Kunden zu Kenntnis gelangt, Stillschweigen zu bewahren. Der temporäre Mitarbeiter unterliegt der Weissung des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung.

  4. Die Schweizer Elektrotechnik GmbH lehnt grundsätzlich jede Haftung für Schäden, die durch den temporären Mitarbeiter verursacht werden; es gelten die Bestimmung des OR (OR Art. 55, 100 und 101)

  5. Der Kunde hat sich zu Beginn eines Einsatzes zu überzeugen, dass der temporäre Mitarbeiter den Anforderungen entspricht.

  6. Der Verleihvertrag kann wie folgt gekündigt werden: Während der ersten drei Monate eines ununterbrochenen Einsatzes mit einer Frist vom 2 Arbeitstagen. In der Zeit vom vierten bis und mit sechstem Monat eines ununterbrochenen Einsatzes mit einer Frist vom 7 Arbeitstagen. Ab dem siebten Monat eines ununterbrochenen Einsatzes mit einer Frist von einem Monat.

  7. Die Schweizer Elektrotechnik GmbH entlöhnt den Mitarbeiter auf Grund des wöchentlichen Arbeitsrapport, der vom Kunden unterzeichnet werden muss. Auf keinen Fall ist der temporäre Mitarbeiter befugt, vom Kunden Zahlungen entgegenzunehmen.

  8. Reklamationen betreffend die fakturierten Stunden müssen innert 7 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.

  9. Die Zahlungskonditionen sind in den jeweiligen Rechnungen aufgeführt. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so hat die Schweizer Elektrotechnik GmbH Anspruch auf 5% Verzugszins vom ersten Verfalltag an, sowie nachfolgende Mahnspesen, welche kumulativ angewendet werden. Die entsprechenden Mahnspesen betragen: 1. Mahnung resp. Erinnerung kostenlos, 2. Mahnung resp. Erinnerung CHF 20.00, 3. Mahnung resp. Erinnerung CHF 30.00. Das Zusenden von Mahnungen resp. Erinnerungen erfolgt per E-Mail und diese gilt als zugestellt, wenn die vom Kunden angegebene E-Mailadresse in seinem Profil für den Versand verwendet. Weiter ist die Schweizer Elektrotechnik GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilungen einzustellen.

  10. Wenn Sie mit uns per E-Mail kommunizieren, erfolgt dies auf elektronischem und nicht verschlüsseltem Weg. Beachten Sie, dass deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass Mitteilungen verändert oder auf dem Übertragungsweg gelöscht werden können. Um Nachrichten von Schweizer Elektrotechnik GmbH über E-Mail rechtzeitig zur Kenntnis nehmen zu können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Spamfilter Nachrichten mit der Domain schweizer-elektrotechnik.ch nicht zurückhält.

  11. Schweizer Elektrotechnik GmbH ist berechtigt, Ihren Zugang zu www.schweizer- elektrotechnik.ch zu sperren, wenn Sie gegen Ihre wesentlichen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen oder gegen rechtliche Bestimmungen verstossen. Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angaben von Gründen durch Mitteilung an den info@schweizer-elektrotechnik.ch, Ihren Account zu kündigen.

  12. Nachdem Sie die Pflichtfelder vollständig ausgefüllt haben, können Sie auf das Feld buchen klicken. Damit wird ein rechtsverbindlicher Auftrag an Schweizer Elektrotechnik GmbH erteilt, bestimmte Leistungen zu vermitteln. An den Buchungsauftrag sind Sie gebunden. Der Auftrag wird durch die Bestätigung seitens Schweizer Elektrotechnik GmbH Schweizer Elektrotechnik GmbH ist nicht verpflichtet, Buchungsaufträge anzunehmen. Um eine Buchung vornehmen zu können müssen Sie 18 Jahre oder älter und voll geschäftsfähig sein.

  13. Sie können Ihre Buchung entweder per E-Mail an info@schweizer-elektrotechnik.ch sowie telefonisch unter +41 79 641 68 02 stornieren oder ändern.

  14. Änderungen/Stornierungen bis 3 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn sind kostenfrei. Ansonsten werden unabhängig des Stornierungsgrundes die folgenden Annullierungsgebühren verrechnet:

− 50 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung zwischen 2 und 1 Arbeitstagen  
− 100 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung am Tag des Arbeitsbeginnes

Sofern die Schweizer Elektrotechnik GmbH die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

  1. Der Preis der Leistungen entspricht dem von auf der Website veröffentlichtem Preis. Die Preise können sich jederzeit ändern, jedoch sind bereits angenommene Buchungen nicht von den Preisänderungen betroffen

  2. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Liestal










Oktober 2021